Erklärung zur Barrierefreiheit
Matthias Wenner e.K. (MD Objektmöbel) ist bemüht, die Website md-objektmoebel.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der europäischen Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website befindet sich in einem fortlaufenden Prozess der Verbesserung der Barrierefreiheit. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie der europäischen Norm EN 301 549.
Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:
- Semantisches HTML mit korrekter Überschriftenhierarchie
- Alternativtexte für alle inhaltlich relevanten Bilder
- Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
- Sprunglink zum Hauptinhalt (Skip-Navigation)
- ARIA-Attribute für interaktive Komponenten (Navigation, Warenkorb, Suchfunktion)
- Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen für assistive Technologien
- Sichtbare Fokusindikatoren
- Responsives Design ab 320px Breite ohne horizontales Scrollen
- Deutsche Sprachauszeichnung im HTML
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein. Folgende Bereiche sind uns bekannt:
- Einzelne Produktbilder von Drittanbietern verfügen möglicherweise über eingeschränkte Alternativtexte
- PDF-Dokumente (z. B. Auftragsbestätigungen) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu beheben.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns, gemeldete Probleme zeitnah zu beheben.
Ansprechpartner für Barrierefreiheit:
Matthias Wenner e.K.
E-Mail: kontakt@md-objektmoebel.de
Telefon: +49 351 89692133
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie die betroffene Seite an. Wir werden uns innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen melden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1–25
44149 Dortmund
www.baua.de
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021, in Kraft seit 28. Juni 2025, sowie der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act).
Diese Erklärung wurde am 19. Februar 2026 erstellt.