Nach dem Auslaufen des ersten DigitalPakts haben sich Bund und Länder auf eine Fortsetzung geeinigt: den DigitalPakt 2.0. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was über das Programm gefördert wird, wie es sich vom ersten DigitalPakt unterscheidet — und was das für die praktische Ausstattung von Schulen bedeutet, von der Ladeinfrastruktur bis zum Medienraum. (Stand: Sommer 2026; verbindlich sind die Förderrichtlinien der Länder.)
Vom DigitalPakt 1.0 zum DigitalPakt 2.0
Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis Mai 2024. Mit ihm haben Schulen flächendeckend WLAN, Präsentationstechnik und mobile Endgeräte angeschafft. Der DigitalPakt 2.0 schließt daran an: Bund und Länder stellen zusammen rund fünf Milliarden Euro bereit, erstmals je zur Hälfte finanziert, mit einer Laufzeit bis 2030. Neben der Erneuerung und dem Betrieb der Technik rücken Administration, Wartung und die Fortbildung von Lehrkräften stärker in den Fokus — die Lehre aus dem ersten Pakt, dessen Geräte vielerorts schneller altern als die Strukturen, die sie pflegen.
Was gefördert wird
- digitale Infrastruktur der Schulen (Netzwerke, WLAN, Präsentationstechnik)
- Erneuerung und Ersatz der Erstausstattung aus dem DigitalPakt 1.0
- Administration und Support
- Qualifizierung und Fortbildung
Die genauen Fördertatbestände und Antragswege legen die Länder in eigenen Richtlinien fest — wie schon beim ersten DigitalPakt unterscheiden sich Fristen, Eigenanteile und förderfähige Kostenarten je Bundesland.
Der unterschätzte Posten: Ladeinfrastruktur und Aufbewahrung
Wer 30 Tablets pro Klassenzug anschafft, braucht eine Antwort auf drei Alltagsfragen: Wo laden die Geräte? Wo sind sie sicher verwahrt? Und wie kommen sie in den Unterricht? Beim ersten DigitalPakt zählten Ladewagen und Ladeschränke in der Regel als Zubehör der geförderten Endgeräte-Infrastruktur zu den förderfähigen Kosten — dieselbe Logik gilt der Sache nach auch bei Ersatz- und Erneuerungsbeschaffungen im DigitalPakt 2.0. Verbindlich ist die jeweilige Landesrichtlinie; die Position gehört aber in jede Kostenschätzung, denn nachträglich beschafft wird sie fast immer teurer.
Worauf es bei Ladeschränken und Ladewagen praktisch ankommt: abschließbare Fächer (Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht), Lastmanagement beim Laden vieler Geräte, Belüftung und — beim Wagen — die Frage, ob er zwischen Räumen pendeln soll oder ein fester Ladeschrank pro Etage die robustere Lösung ist.
Praktisch vorgehen
- Medienentwicklungsplan aktualisieren: Er ist in den meisten Ländern Fördervoraussetzung und die Grundlage jeder Beschaffung.
- Bestand prüfen: Was aus der Erstausstattung 2019–2024 ist ersatzreif? Ersatzbeschaffungen sind ein Kernzweck des DigitalPakt 2.0.
- Gesamtkosten rechnen: Geräte + Ladeinfrastruktur + Administration. Für die Aufbewahrungs- und Ladeseite erstellen wir kostenlose Angebote mit Netto- und Bruttopreisen für den Förderantrag.
Häufige Fragen
Sind Ladeschränke über den DigitalPakt förderfähig?
Beim ersten DigitalPakt waren Ladewagen und Ladeschränke in der Regel als Zubehör der geförderten Infrastruktur förderfähig; im DigitalPakt 2.0 gilt diese Logik der Sache nach fort. Verbindlich ist die Förderrichtlinie Ihres Bundeslandes — nehmen Sie die Position von Anfang an in die Kostenschätzung auf.
Wie unterscheidet sich der DigitalPakt 2.0 vom ersten DigitalPakt?
Das Volumen ist mit rund fünf Milliarden Euro kleiner als beim ersten Pakt, dafür finanzieren Bund und Länder erstmals hälftig, und Betrieb, Administration und Fortbildung haben ein größeres Gewicht. Die Laufzeit reicht bis 2030.
Wer stellt den Antrag?
Wie beim ersten DigitalPakt läuft die Antragstellung über den Schulträger nach den Regeln des jeweiligen Bundeslandes. Schulen liefern Bedarf und Konzept zu — meist auf Basis des Medienentwicklungsplans.